Waren Sie, der Kanzler oder die SPD Bundetagsfraktion über Faesers Compact Verbot vorab informiert und hatten keine verfassungsrechtlichen Bedenken? Oder war es Faesers Alleingang?
Herr Mützenich,
– Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert das Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Verbot des „Compact“-Magazins. „Das Vereinsrecht kann NICHT als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen“,
Zitat: „Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“
https://fundscene.com/kubicki-uebt-kritik-an-faesers-vorgehen-bei-compact-verbot/
Ich gehe davon aus, dass dieses Verbot vorm BVG/EGMR landen wird und befürchte, wie Kubicki, das das Verbot aufgehoben wird. .
1. Klare Frage, ist Faeser als Ministerin zu halten, wenn das Verbot gerichtlich gekippt wird? Stärkt Faesers Aktionismus dann ganz konkret noch weiter die AFD?
2. Warum lässt die SPD Fraktion zu, dass Faeser zur Gefahr für unsere Demokratie wird (meine Überzeugung) und damit öffentlich massivst der SPD schadet?
Sehr geehrter Herr M.
unsere Bundesinnenministerin schützt die Verfassung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Wenn das Bundesinnenministerium Verbotsmaßnahmen prüft oder ergreift, dass tut es das als exekutives Handeln. Da werden die Fraktionen oder Parteien natürlich nicht mit befasst.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach. Sie ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung extremistischen Bestrebung entschlossen entgegenzutreten. Dazu gehört eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten, angefangen von Deradikalisierungsmaßnahmen, aber auch solche der Strafverfolgung. Maßnahmen nach dem Vereinsgesetz sind ebenfalls Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt werden könnte.
Bei bundesweit tätigen Vereinen ist für die Verhängung von Vereinsverboten das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig. Bei Vereinen, deren Tätigkeit sich nur auf das Gebiet eines Landes beschränkt, ist es das jeweilige Landesinnenministerium.
BMI hätte das Verbot nicht ausgesprochen, wenn es sich rechtlich nicht absolut sicher gewesen wäre, das wird dauerhaft und mehrfach geprüft. Alle bislang ausgesprochen Verbote durch Nancy Faesers BMI wurden bislang gerichtlich bestätigt (es laufen aber auch noch Verfahren): https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-artikel.html und Übersicht auch hier (S. 83, 234 ff.): https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb2023-BMI24018.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Die Bundesinnenministerin ist schließlich übergreifend für das Verbot gelobt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich