Antwort 04.04.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein Elternteil bereits seit 5 Jahren in Deutschland einen rechtmäßigen Aufenthalt haben. Da es auf den Zeitpunkt der Geburt abstellt, lässt es sich nicht rückwirkend ermöglichen.
