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Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen
Ich glaube, dass die von Ihnen erwähnte Aussage im Hinblick auf Diktaturen und Autokratien wie Russland und China durchaus eine treffende Kritik transportieren würde.
Die Amtsbezeichnung der nun ausgeschrieben Stelle der Hansestadt wird seit sieben Jahren so benannt, also lange bevor nun rechte Kreise dieses Wort für ihre menschenverachtende Politik missbrauchten. Die zuständige Oberbürgermeisterin Rostocks hat gegenüber dem NDR jedem Zusammenhang mit rechtem Gedankengut widersprochen und angekündigt, über eine Namensänderung nachzudenken.
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