Frage von Bettina B. • 15.08.2025

Antwort ausstehend von Alois Rainer CSU
Seit 2002 ist der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Zeitlich darüber hinausgehende Transporte und alle Exporte lebender Schlachttiere müssen umgehend verboten werden. Die widersinnigen Subventionen aller Schlachttiertransporte (finanziert mit unseren Steuergeldern!) sind sofort einzustellen. Lebendtiertransporte zu weit entfernten Schlachthöfen sind ausnahmslos durch Fleischtransporte zu ersetzen. Die sofortige Umsetzung dieser Forderungen ist eines unserer wichtigsten Anliegen.
beim Tierschutz klafft zwischen dem im Grundgesetz festgelegten Auftrag und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke, die wir 2021 bei Antritt der Koalition vorfinden mussten