
Antwort ausstehend von Albert Ngwa parteilos

Die hausärztliche Versorgung ist und bleibt das Fundament unseres Gesundheitswesens. Gerade in ländlichen Regionen sind Hausärztinnen und Hausärzte oft die erste und wichtigste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten.
Aus der Opposition heraus lassen sich leicht alle möglichen Forderungen aufstellen – das ist auch legitim. In der Regierung muss man aber zu Ergebnissen kommen, die finanzierbar sind. Und deswegen finde ich es richtig, dass wir dieses Gesetz im Bundestag beschlossen haben.
Ich nehme aber Ihre Anregung zu einer praxistauglichen Härtefall- bzw. Bestandsschutzregelung gerne mit in die weitere parlamentarische Debatte.