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Georg Kippels
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Frage von Martin T. •

Wie plant die Politik Härtefall- und Bestandsschutzregelungen für Schmerzpatienten, bei denen die Inhalation von Cannabisblüten alternativlos ist?

Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,

als chronisch kranker Schmerzpatient (GdB 70 G, Pflegegrad 2) wende ich mich bezüglich der Neuregelung zu Medizinalcannabis (§ 31 Abs. 6 SGB V) an Sie.

Schulmedizinische Alternativen scheiden bei mir aus:

Opioide sind wegen kardialer Risiken (3. 4-fach-Bypass) kontraindiziert.

Orale Extrakte/Tropfen sind wegen Marcumar-Therapie lebensgefährlich (First-Pass-Effekt in der Leber droht mit Blutungskrisen).

Seit 2019 besitze ich eine BARMER-Kostenübernahme für Cannabisblüten. Die Inhalation per Verdampfer ist mein einziger verträglicher Behandlungsweg.

Setzen Sie sich für praxistaugliche Härtefall- und Bestandsschutzregelungen für Patienten ein, bei denen die Inhalation aus strengen medizinischen Gründen alternativlos ist?

Mit freundlichen Grüßen
Martin T.

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