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Georg Kippels
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Frage von Martin T. •

Wie plant die Politik Härtefall- und Bestandsschutzregelungen für Schmerzpatienten, bei denen die Inhalation von Cannabisblüten alternativlos ist?

Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,

als chronisch kranker Schmerzpatient (GdB 70 G, Pflegegrad 2) wende ich mich bezüglich der Neuregelung zu Medizinalcannabis (§ 31 Abs. 6 SGB V) an Sie.

Schulmedizinische Alternativen scheiden bei mir aus:

Opioide sind wegen kardialer Risiken (3. 4-fach-Bypass) kontraindiziert.

Orale Extrakte/Tropfen sind wegen Marcumar-Therapie lebensgefährlich (First-Pass-Effekt in der Leber droht mit Blutungskrisen).

Seit 2019 besitze ich eine BARMER-Kostenübernahme für Cannabisblüten. Die Inhalation per Verdampfer ist mein einziger verträglicher Behandlungsweg.

Setzen Sie sich für praxistaugliche Härtefall- und Bestandsschutzregelungen für Patienten ein, bei denen die Inhalation aus strengen medizinischen Gründen alternativlos ist?

Mit freundlichen Grüßen
Martin T.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr T.,

ich kann gut nachvollziehen, dass die Neuregelung für Sie mit großer Sorge verbunden ist, insbesondere wenn Sie die Inhalation von Cannabisblüten bislang gut vertragen und andere Therapieoptionen für Sie nicht in Betracht kamen.

Der Gesetzgeber hat die Versorgung mit Cannabisblüten zulasten der GKV aufgrund der aus seiner Sicht unzureichenden Evidenz sowie des bestehenden Suchtpotenzials neu bewertet. Gleichzeitig bleiben weiterhin verschiedene cannabinoidhaltige Arzneimittel zulasten der GKV verordnungsfähig, darunter auch standardisierte Rohextrakte. Sie lassen sich zu patientenindividuellen Zubereitungen verarbeiten – neben oral auch inhalativ. Das gilt ebenfalls für Rezepturen, deren THC-Gehalt dem der bisher verordneten Blütensorte entspricht. Indikation, Dosierung und Anwendung liegen dabei in der Verantwortung des verschreibenden Arztes. Zudem kann Ihnen Ihr Arzt weiterhin die Blüten auf Selbstzahlerbasis verschreiben.

Ich nehme aber Ihre Anregung zu einer praxistauglichen Härtefall- bzw. Bestandsschutzregelung gerne mit in die weitere parlamentarische Debatte.

Für Ihren weiteren Therapieverlauf wünsche ich Ihnen alles Gute und hoffe, dass gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt eine für Sie geeignete und medizinisch verantwortbare Lösung gefunden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

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