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Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind.
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung als Ziel sozialer Politik
In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.
Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen, daher beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nur 4,5 Prozent.