Erwerbsminderungsrente seit 1997, warum werden Senioren immer benachteiligt ?
Sehr geehrter Herr Minister Heil,
ich bin seit 1997 in Erwerbsunfähigkeitsrente mit Schwerbehinderunggrad von 70%. Desweiteren pflege ich als Privatperson meinen schwer erkrankten Mann.
Nun musste ich bei der Rentenberatung erfahren das ich zwar seit zwei Jahren in Alters Rente gehen könnte, aber wenn ich Pflege, hier die Krankenkasse keine Pflegerentenbeiträge mehr für mich in die Rentenkasse einzahlen würde, was ich sehr ungerecht finde. Die private Pflege eines Schwerkranken Menschen hört nicht mit der Altersrente des zu Pflegenden auf, sondern geht weiter. Desweiteren wurden alle die vor 2001 in Erwernsunfähigkeit waren, nicht bei der Erhöhung der Rente berücksicht. Dafür werden aber jährlich die Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherungen teurer, so das ich getrost sagen kann, meine kleine Rente erhöht sich in keinster Weise. 10 Jahre Nullrunde, jetzt ständig Erhöhungen der Beiträge, warum bestraft die Politik, Alte und gleichzeitig kranke Menschen ?

Sehr geehrte Frau B.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Auch Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Zwar zahlt die Pflegekasse für pflegende Rentnerinnen und Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente zunächst nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge in die Rentenversicherung ein. Pflegende können allerdings erreichen, dass die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlt, indem sie sich ihre Altersrente als Teilrente statt als volle Rente zahlen lassen. Die Beiträge der Pflegekasse wirken dann auch nach der Regelaltersgrenze rentenerhöhend.
Zu Ihrer Kritik, dass Sie keinen Zuschlag zu Ihrer Erwerbsminderungsrente erhalten, weil diese bereits vor 2001 begonnen hat:
Am 1. Januar 2001 traten verschiedene Regelungen zur Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Diese stellten unter anderem durch die Einführung von Abschlägen einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dar. Seither haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge dieser Renten im Laufe der Jahre nach und nach verringert.
Versicherte, deren Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Jahr 2001 begonnen hat, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente. Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB