
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Wir achten darauf, dass die Besoldung/Bezahlung des bayerischen öffentlichen Dienstes gegenüber anderen Dienstherren konkurrenzfähig bleibt
Eine Zulage kann eine Möglichkeit sein. Sie sollten konkret eine Petition dazu an den Niedersächsischen Landtag richten.
Da ich grundsätzlich für alles zu haben bin, was die fckafd und ihre Steigbügelhalter als Schandtat bezeichnen würden, kann ich mir das durchaus vorstellen.
bin für die Rückehr Hessens in den Tarifverbund.
Ja, wir müssen uns wieder dem TdL anschließen und insgesamt brauchen wir eine einheitliche Wertschätzung im Öffentlichen Dienst deutschlandweit.