Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort von Bernd Rützel
SPD
• 08.09.2025

Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.

Portrait von Thomas Silberhorn
Antwort von Thomas Silberhorn
CSU
• 13.08.2025

Mobbing ist ein sehr ernst zu nehmendes Phänomen, das Betroffene bis hin zu Depressionen und Suizidgedanken belasten kann.

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