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Mobbing an Schulen muss dringend mit pädagogischen Mittel bekämpft werden. Als Linke setzen wir uns jeher für einen starken Rechtsstaat ein, der ausreichend Mittel hat, Kinderpornographie zu bekämpfen.
Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.
Mobbing ist ein sehr ernst zu nehmendes Phänomen, das Betroffene bis hin zu Depressionen und Suizidgedanken belasten kann.
Wie Sie zutreffend betonen stellt „Mobbing“ ein relevantes gesellschaftliches Problem mit teils weitreichenden Folgen dar.