Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Thomas Oppermann
Antwort 15.06.2018 von Thomas Oppermann SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Vermutung, dass Minister für Fehlentscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden können, trifft nicht zu.

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 28.05.2018 von Dietmar Bartsch Die Linke

(...) Es ist richtig, dass die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festgestellt werden kann. Wenn dabei nicht festgestellt werden kann, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages anwesend sind, muss die Sitzung abgebrochen werden. (...)

Portrait von Simone Barrientos
Antwort 30.05.2018 von Simone Barrientos Die Linke

(...) Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten. (...)

Portrait von Gökay Akbulut
Antwort 19.07.2018 von Gökay Akbulut Die Linke

(...) vielen Dank für ihre Frage. Ich kann ihre Bedenken zum Thema Beschlussfähigkeit des Bundestages verstehen. Sie müssen dafür Verständnis haben, dass ich Ihnen zu diesem Punkt mitteile, dass ich in der letzten Wahlperiode noch nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages war und deshalb persönlich nicht an der Beschlussfassung beteiligt war. (...)

Frage von Gerhard F. • 06.05.2018
Frage an Guido Wolf von Gerhard F.
Portrait von Guido Wolf
Antwort 20.06.2018 von Guido Wolf CDU

(...) seit dem 1. Januar 2013 wurde das Schornsteinfegerwesen in der Bundesrepublik weitgehend liberalisiert. Bei der im Durchschnitt alle dreieinhalb Jahre stattfindenden Feuerstättenschau prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, ob die Heizungsanlagen der jeweiligen Liegenschaft mit den Daten im Kehrbuch übereinstimmen und ob Mängel erkennbar sind, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen. (...)