Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Demos müssen in Deutschland im Übrigen nicht „gestattet“ werden, sondern sind nach Artikel 8 Grundgesetz grundsätzlich zulässig, wenn nicht gegen Verbote und Auflagen verstoßen wird.
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Antwort 17.09.2024 von Urs Tabbert SPD
Antwort 04.11.2024 von Sonja Lattwesen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist schwer erträglich, dass derartiges demokratiefeindliches Gedankengut auf der Straße geäußert wird. Doch jenseits der berechtigten und nachvollziehbaren Empörung ist bei der Bewertung derartiger Demonstrationen der Blick auf das Grundgesetz von entscheidender Bedeutung.
Antwort ausstehend von Miriam Block BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 01.05.2024 von Tim Kristian Stoberock SPD
eines ist klar, wer in diesem Kontext ein Schild hochhält, auf dem "Kalifat ist die Lösung" steht, lehnt Demokratie, Grundgesetz und Gewaltenteilung ab und unterstützt Völkermord, wie an den Jesiden und Versklavung. Da muss die Polizei zukünftig entschlossener handeln.
Antwort 06.08.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Antwort ausstehend von Ekkehard Wysocki SPD