Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Wir schöpfen alle parlamentarischen Möglichkeiten aus, um gegen linksextreme Gewalt vorzugehen.
Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege, dass Menschen, die sich in der Nähe von Windrädern aufhalten einem höherem Krebsrisiko ausgesetzt sind
Weiterleitung des Anliegens an die BVV Marzahn-Hellersdorf