Frage von Joachim U. • 31.08.2017

Antwort von Aydan Özoğuz SPD • 19.09.2017
(...) Ich möchte auch darauf hinweisen, dass aufgrund der verfassungsgemäßen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausschließlich in der Verantwortung der Innenministerien der einzelnen Bundesländer und der von diesen jeweils beauftragten kommunalen Behörden liegt. (...)