
ihre Frage kann ich recht kurz beantworten. Ich stimme mit Ihnen überein.
ihre Frage kann ich recht kurz beantworten. Ich stimme mit Ihnen überein.
Das TTDSG stellt klar, dass das Speichern von und der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers grundsätzlich nur mit einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt ist
In modernen Demokratien ist ein guter Datenschutz unerlässlich. Sowohl gegenüber dem Staat, als auch zur Einschränkung der Macht großer Digitalkonzerne.
Apps, die der "digitalen Grundversorgung" dienen, sollten verpflichtend auch für alternative Betriebssysteme (z.B. Linux) entwickelt werden.
Die Nutzung von Cookie-Bannern auf Webseiten hängt allein von den Webseiten-Betreibern ab und sind keine Verpflichtung aus der DSGVO.
Weil immer mehr persönliche Daten digital, u.a. in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden, setzt sich DIE LINKE für eine europäische Regelung ein, die IT-Hersteller stärker in die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte nimmt