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Ich teile die Ansicht, dass die in § 34 geplante Einschränkung des Auskunftsrechts bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen in dieser Form abzulehnen ist.
Aus unserer Sicht ist aber mit dem Entwurf eine Gelegenheit verpasst worden, dieses Geschäftsmodell und die weitreichenden Ausnahmeregelungen im Datenschutz zu seinen Gunsten grundsätzlich in Frage zu stellen. A

Ihre Kritikpunkte am Entwurf der Ampel kann ich gut nachvollziehen. Bitte erlauben Sie mir, Ihnen einige Gedanken dazu mitzuteilen.

Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.

Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen.