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Aus unserer Sicht ist aber mit dem Entwurf eine Gelegenheit verpasst worden, dieses Geschäftsmodell und die weitreichenden Ausnahmeregelungen im Datenschutz zu seinen Gunsten grundsätzlich in Frage zu stellen. A
Ich teile die Ansicht, dass die in § 34 geplante Einschränkung des Auskunftsrechts bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen in dieser Form abzulehnen ist.
Die Stärkung der Rechte und die Wahrung berechtigten Interessen von Verbraucher*innen sind für uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein besonders wichtiges Anliegen.
Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen.