
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an Ihre Stadtverwaltung zu wenden, die für die Straßenreinigung zuständig ist.
Diese Kosten sind wohl ebensowenig enthalten wie die Kosten für Krankenversicherung bei Süßigkeiten.
Zuständig für die Fragen sind die Bundesministerien für Gesundheit sowie für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Der Kleinverkaufspreis einer Schachtel Zigaretten besteht in Deutschland maßgeblich aus drei Faktoren: dem Steueranteil, der sich aus Tabaksteuer und Mehrwertsteuer ergibt, dem Wirtschaftsanteil, der für die Industrie und den Handel entrichtet sowie dem Umweltanteil, der für die Entsorgung der Verpackung erhoben wird