Der Staat darf seine Bürger:innen nicht im Namen einer "öffentlichen Ordnung" generell als Störenfriede derselben behandeln, wenn sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen.
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Antwort 06.09.2021 von Maria Tillmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 26.08.2021 von Michael Kießling CSU
Ich finde diese Entscheidung bedauerlich, da das Gesetz insgesamt viele gute Verbesserungen für die Bundespolizei gebracht hätte.
Antwort 26.08.2021 von Georg Kippels CDU
Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass der Senat ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen hat, prozedural abzusichern, dass der Sterbewille nicht nur kurzfristig oder aus einer dunklen Phase heraus entsteht, sondern dauerhaft bleibt und auf einer freien Entscheidung beruht
Antwort 08.07.2021 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrte Frau Frank,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 28.06.2021 von Mark Helfrich CDU
(...) Freiheit war und ist ein Schlüsselbegriff christlich-demokratischer Programmatik (...)
Antwort 09.04.2021 von Christian Lindner FDP
(...) greift durch Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und den Lockdown massiv in die Grundrechte der Bürger ein (...)