Antwort 23.04.2021 von Marie-Luise Dött CDU
(...) Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität. (...)
(...) Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität. (...)
(...) Zudem stärkt die neue gesetzliche Regelung gerade die Demokratie, indem die Befugnisse für den Verordnungsgeber konkretisiert sowie zeitlich eng befristet wurden. (...)
(...) Vielmehr sorgen wir mit dem Gesetzesentwurf zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz für einheitliche Regeln in Deutschland. (...)