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Axel Gehrke
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Frage von Frederik S. •

Frage an Axel Gehrke von Frederik S. bezüglich Gesundheit

Werden Sie der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dem nicht zustimmen werden, um die Souveränität unseres wunderschönen Bundeslandes Schleswig-Holstein zu erhalten!

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Schubert,

für Ihre engagierte E-Mail vom 13. April und Ihre Anfrage nach meinem Abstimmungsverhalten bezüglich der 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes danke ich Ihnen sehr. Der Gesetzentwurf wurde insbesondere von Verfassungsrechtlern stark kritisiert. Aufgrund von Inzidenzwerten in Landkreisen, die willkürlich politisch festgelegt werden, tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen vorzunehmen hält einer wissenschaftlichen Begründung nicht stand. Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass den Bundesländern die Befugnis entzogen wird, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen und den Oberverwaltungsgerichten die Zuständigkeit entzogen wird. Den Bürgern sind dadurch andere Rechtswege genommen worden. Allein das Bundesverfassungsgericht ist jetzt noch zuständig, um über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden.

Abendliche und nächtliche Ausgehverbote und andere erhebliche Grundrechtseinschränkungen sind in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie beschlossen worden. Zudem hatten Sachverständige in der Anhörung zum Gesetzentwurf auf die fehlende Zweckmäßigkeit und die rechtlich fragwürdige Ausführung des Gesetzentwurfes hingewiesen. Dieses Gesetz untergräbt die föderale Struktur und die demokratischen Grundprinzipien unseres Landes und verdammt die Bürgerinnen und Bürger zu einem Leben in einem Dauer-Lockdown. Allein der Bundesregierung und dem Bundesrat die Zuständigkeit im Kampf gegen Corona zu übertragen, die Bundesländer in Ihrer Mitwirkung zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen, dies widerspricht meinem Demokratieverständnis und daher habe ich am 21. April - wie meine Kollegen der AfD-Bundestagsfraktion - gegen die 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Leider konnte im Parlament keine Mehrheit gegen diese Gesetzesänderung erzielt werden. Die Ergebnisse der Abstimmung zum Gesetzentwurf finden Sie unter: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=726

Mit freundlichen Grüßen nach Schleswig-Holstein

Ihr A. Gehrke

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=726