Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben
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Der Gesetzgeber hat die notwendigen Aufenthaltszeiten für eine Anspruchseinbürgerung mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes erheblich verkürzt. Das von Ihnen beschriebene Problem dürfte damit jedenfalls seltener als bisher auftreten.
Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege
Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.