
Sehr geehrter Herr Gebhardt,
Sehr geehrter Herr Gebhardt,
(...) ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich nicht zu den von Ihnen erwähnten Abweichlern gehöre. Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, sich an diejenigen Abgeordneten zu wenden, die Ihrer Meinung nach zu diesem Personenkreis zählen. (...)
Sehr geehrter Herr Burger,
Sehr geehrter Herr Richter,
(...) 3 Satz 5 ist ausdrücklich festgeschrieben, dass all diejenigen Erkenntnisse die aus einer solchen Auskunft resultieren, ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen. Eine Verwendung zu Zwecken der Strafverfolgung ist damit gerade ausgeschlossen. Dem Betroffenen können daher aus seiner Aussage auch keine strafprozessualen Nachteile erwachsen. (...)
Sehr geehrter Herr Gohl,
Ihre Frage ist bereits von meinem Kollegen Edathy beantwortet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB