Antwort 07.07.2025 von Carsten Müller CDU
Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die AfD als Partei verbieten würde, führte das auch zum Mandatsverlust ihrer Abgeordneten im Bundestag.
Dieser Fall ist eindeutig rechtlich geregelt: Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes verliert ein Bundestagsabgeordneter sein Mandat, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Partei feststellt, der er angehört.
Die AfD geht natürlich soweit möglich gegen Ausgrenzungen juristisch vor
Ja, das Thema wird auch innerhalb der CDU diskutiert. Ich persönlich sehe ein Verbotsverfahren gegen die AfD sehr skeptisch.