Antwort 11.08.2025 von Christos Katzidis CDU
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Ein solches Verfahren sollte nicht voreilig angestoßen werden. Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken.
Für die CDU, gerade auch in den ostdeutschen Landesverbänden, bedeutet das: Standhaftigkeit ohne Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Konzentration auf eine Politik, die durch echte Ergebnisse überzeugt.
Gerne verweisen wir auf die Antwort von Frau Klöckner MdB vom 23.7.2025:
