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Helge Lindh
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Frage von Samy H. •

Sehr geehrter Herr Lindh, ich möchte Sie konkret fragen, was würde bei einem Verbot der AfD mit deren Mandatsträgern passieren? Wären sie weiter im Parlament? Mit freundlichen Grüßen, Samy H.

Würden die Mandate neu vergeben werden oder blieben sie als Parteilose in den Parlamenten? Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Bundeswahlgesetz regelt in § 46 den Mandatsverlust. Dieser ist aus guten Gründen nur unter hohen Hürden denkbar. Zu den Gründen zählt unter anderem, dass die Verfassungswidrigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Kurzgefasst: Wenn das Bundesverfassungsgericht die AfD als Partei verbieten würde, führte das auch zum Mandatsverlust ihrer Abgeordneten im Bundestag. 

In der Rechtswissenschaft gibt es eine Debatte, ob dieser Mandatsverlust unmittelbar vollzogen wird, oder eine Einzelfallprüfung der Abgeordneten stattfinden muss. Die Mehrheit der Wissenschaft geht jedoch derzeit davon aus, dass der Mandatsverlust unmittelbar vollzogen würde.

Insgesamt halte ich ein AfD-Verbotsverfahren für den richtigen Schritt. Nicht, weil wir die politische Debatte scheuen. Sondern weil wir unser Grundgesetz, seine Werte und seine Wehrhaftigkeit ernst nehmen. Die AfD verachtet unsere demokratischen, freiheitlichen Werte und zeigt dies jeden Tag. Im Parlament, in den Medien, auf der Straße. Sie agitiert gezielt gegen Minderheiten, gegen Menschen mit Migrationshintergrund, gegen politische Gegner*innen. Wir müssen uns rechtzeitig dagegen wehren. Deshalb habe ich bereits in der letzten Wahlperiode einen Verbotsantrag unterstützt, der jedoch keine Mehrheit fand. Ich begrüße es sehr, dass der SPD-Bundesparteitag nun eine klare Position im Kampf gegen den parlamentarischen Arm der Rechtsextremisten beschlossen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Lindh, MdB

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