Sehr geehrter Herr Müller, ich möchte Sie konkret fragen, was würde bei einem Verbot der AfD mit deren Mandatsträgern passieren? Wären sie weiter im Parlament? Mit freundlichen Grüßen, Samy H.
Würden die Mandate neu vergeben werden oder blieben sie als Parteilose in den Parlamenten? Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage zu einem möglichen AfD-Verbot und den Folgen für die Mandatsträger der AfD.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die AfD als verfassungswidrige Partei einstufen, verlieren die AfD-Abgeordneten ihr Mandat, sofern sie der Partei zwischen Antragstellung und Urteilsverkündung angehört haben (§ 46 Absatz 4 BWahlG). Zwar können dem Bundestag grundsätzlich parteilose Abgeordnete angehören, nicht jedoch die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei.
In den Wahlkreisen, in denen ein Kandidat der verbotenen Partei direkt gewählt wurde, wird die Wahl wiederholt. Dabei dürfen die bisherigen Mandatsträger der verfassungswidrigen Partei nicht erneut kandidieren. Plätze, die über die Landesliste vergeben wurden, bleiben unbesetzt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller