Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Für uns als SPD-Fraktion ist eine Reform der Werkstätten ein großes Anliegen. Dabei muss es auch eine Verbesserung beim Einkommen der Beschäftigten geben.
Es ist doch ganz einfach: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen (das schreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, fest!).
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.
Das BMAS wurde darum gebeten, über die weitere Sachbehandlung innerhalb eines Jahres zu berichten.
Es ist ungerecht, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Jede Arbeit hat ihren Wert und sollte entsprechend entlohnt werden.
Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.