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Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Diese wurde bereits durch den damaligen Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei MdB, beantwortet : https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wie-setzt-sich-cdu/csu-ein-um-israels-aushungerung-der-palaestinenser-zu-verhindern
Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.
Solange uns an das Schienbein getreten wird, werde ich zuspitzen und deutliche Worte finden.
Meine Vision ist klar: Menschenrechte sind universell, unteilbar und gelten für alle - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder sozialem Status