Härtefall OEG bei Opfern von Machtmissbrauch durch Kostenträger: Wird dafür nun der Härtefall des OEGs genutzt oder müssen die Betroffenen ein Verfahren bis zur UN führen?
Sehr geehrte Frau Bas,
Deutschland hat sich mit Ratifizierung der UN BRK zur Anerkennung von Opfern von Machtmissbrauch verpflichtet. Wird dafür nun der Härtefall des OEGs genutzt oder müssen die Betroffenen ein Verfahren bis zur UN führen?
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra U.
Weitere Fragen an Bärbel Bas

Die SPD setzt sich seit Jahren insbesondere für mehr Steuergerechtigkeit ein. Eine Reform der Erbschafts- und Vermögensbesteuerung gehört für uns – und auch für mich persönlich – dazu. Wir haben das im Wahlkampf deutlich gemacht, und dieses Ziel behalten wir fest im Blick.

Ich verstehe Ihre Ungeduld. Aber politische Entschlossenheit zeigt sich nicht in Eile, sondern in sorgfältigem, zielgerichtetem Handeln.

Eine angemessene Beteiligung in der Politik steht uns zu. Aus diesem Grund würde ich es selbstverständlich sehr begrüßen, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Frau im höchsten politischen Amt zu sehen.

Ich bin der Auffassung, dass Nebentätigkeiten in bestimmten Fällen sinnvoll sein können – vorausgesetzt, sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptaufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages