Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD
39 %
43 / 111 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sandra U. •

Härtefall OEG bei Opfern von Machtmissbrauch durch Kostenträger: Wird dafür nun der Härtefall des OEGs genutzt oder müssen die Betroffenen ein Verfahren bis zur UN führen?

Sehr geehrte Frau Bas,

Deutschland hat sich mit Ratifizierung der UN BRK zur Anerkennung von Opfern von Machtmissbrauch verpflichtet. Wird dafür nun der Härtefall des OEGs genutzt oder müssen die Betroffenen ein Verfahren bis zur UN führen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra U.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums: 

Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Das Individualbeschwerdeverfahren ist kein Gerichtsverfahren. Die Entscheidung des UN-Fachausschusses ist für den Vertragsstaat rechtlich unverbindlich. Der Vertragsstaat ist aber gehalten hierzu Stellung zu nehmen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD