Frage von Erhard J. • 08.06.2024

Antwort ausstehend von Manfred Weber CSU
Es empfiehlt sich immer, verschiedene Quellen nebeneinander zu legen
Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.
Hunderttausende Wohnungen fehlen. Daher bräuchte es schnell ein Investitionsprogramm für den sozialen Wohnungsbau.
Die Bundesregierung hat ihr Versprechen nicht eingehalten.