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Tilman Kuban
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Frage von Thomas K. •

Warum wird das Tarifergebnis im öff. Dienst diesmal nicht auf die Beamten übertragen?

Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bereits seit 2020 die Besoldung der Beamten verfassungswidrig und bis heute nicht geheilt. Gleichzeitig genehmigen sich die Parlamentarier eine Diätenerhöhung von 5,4% für 2025.

Wie passt in diesem Kontext eigentlich, dass der Tarifvertrag des öffentlichen Dienst von 3% für 2025 diesmal nicht auf die Bundesbeamten übertragen wird. Welche verständliche Begründung gibt es dafür?

Vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie zur Diätenentwicklung der Abgeordneten. Gern möchte ich auf Ihre berechtigten Punkte eingehen und die unterschiedlichen Regelungswege sowie Hintergründe erläutern.

Tarifabschluss öffentlicher Dienst und Übertragung auf Bundesbeamte

Die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, die am 6. April 2025 erzielt wurde, sieht unter anderem eine lineare Erhöhung der Entgelte um 3 % ab dem 1. März 2025 vor. Diese Tarifeinigung betrifft jedoch ausschließlich die tarifbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – also nicht die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Für letztere gilt ein eigenständiges Besoldungsrecht, das sich zwar an der Tarifentwicklung orientiert, jedoch einem anderen gesetzgeberischen Verfahren unterliegt. Die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft erfolgt regelmäßig durch ein entsprechendes Bundesgesetz – den sogenannten Besoldungsanpassungsgesetz. Über eine konkrete Übertragung des Tarifergebnisses 2025 auf die Bundesbeamtinnen und -beamten wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Eine gesetzgeberische Umsetzung steht also noch aus, wird jedoch – wie in der Vergangenheit üblich – erwartet.

Entscheidend dabei ist: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Besoldung nicht „abgekoppelt“ vom allgemeinen Tarifniveau erfolgen. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen, die sich auch an der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung orientiert. Die CDU setzt sich seit jeher für eine faire und verfassungsgemäße Besoldung der Beamtinnen und Beamten ein. Dass es in einigen Bundesländern und auch auf Bundesebene in der Vergangenheit Defizite in der Besoldung gab – was das Bundesverfassungsgericht etwa für Berlin festgestellt hat – ist bekannt und muss durch neue gesetzliche Regelungen geheilt werden. 

Zur Diätenanpassung der Bundestagsabgeordneten

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten sorgt regelmäßig für öffentliche Diskussionen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die gesetzliche Grundlage: Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wird nach § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes jährlich automatisch an die Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland angepasst. Diese Regelung wurde 2014 eingeführt, um eine transparente und sachlich nachvollziehbare Bemessung der Diäten sicherzustellen und politische Einflussnahme bei der Festsetzung auszuschließen.

Die Diätenentwicklung folgt also nicht einer eigenständigen Entscheidung der Abgeordneten, sondern einem objektivierten, gesetzlich geregelten Verfahren, das an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt ist. Für die aktuelle Anpassung wurde die Lohnentwicklung des Vorjahres zugrunde gelegt – deshalb ergibt sich für 2025 eine Steigerung um 5,4 %. Dieses Verfahren ist nachvollziehbar, rechtlich legitim und trägt zur Entpolitisierung der Diätendebatte bei.

Warum wirken Diätenanpassung und Beamtenbesoldung unterschiedlich?

Ihre Frage zielt im Kern auf das Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger ab: Warum werden Diäten automatisch erhöht, während Beamtinnen und Beamte auf die gesetzgeberische Umsetzung des Tarifergebnisses warten müssen?

Der Unterschied liegt in den Verfahren:

Die Diätenanpassung erfolgt automatisch auf Basis eines bestehenden Gesetzes und ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt.

Die Beamtenbesoldung hingegen muss aktiv durch ein Gesetz angepasst werden. Dies erfordert eine gesonderte Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Dass sich hieraus ein zeitlicher Unterschied ergibt, ist systembedingt, sollte aber nicht zu Ungleichgewichten führen. Genau deshalb betont das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Pflicht des Gesetzgebers, die Besoldung regelmäßig zu überprüfen und an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Die CDU setzt sich dafür ein, dass die Leistungen der Beamtinnen und Beamten anerkannt und entsprechend honoriert werden. Eine faire und rechtssichere Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtenschaft ist aus unserer Sicht nicht nur geboten, sondern verfassungsrechtlich erforderlich. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass Vertrauen auch durch transparente Verfahren gestärkt wird – sowohl bei der Beamtenbesoldung als auch bei der Diätenentwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Kuban

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