Hakan Demir
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Frage von Stefan K. •

Wann werden die SPD und die Bundesregierung die notwendigen Ergänzungen zu dem Wohnungseigentumsgesetz vornehmen?

Sehr geehrter Herr Demir,

durch Änderungen zum 01.12.20 des Wohnungseigentumsgesetz wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren deutlich benachteiligt. Bis 30.11.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste nun aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz unverzüglich ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage.

Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetz von 2020 wurde § 44 WEG dahingehend geändert, dass richtiger Klagegegner bei Beschlussklagen nicht mehr die übrigen Wohnungseigentümer sind, sondern die Wohnungseigentumsgemeinschaft als Ganze. Ziel der Änderung war es, die Anzahl der Verfahrensbeteiligten zu reduzieren und die gerichtlichen Verfahren so zu vereinfachen. Auch führte die bisherige Regelung in Wohnungseigentümergemeinschaften mit häufigen Eigentümerwechsel zu einer erhöhten Gefahr, dass der Prozessgegner aufgrund der hohen Fluktuation und Unübersichtlichkeit nicht richtig benannt wurde und dies negative Folgen für das gerichtliche Verfahren hatte. 

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode setzte sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, bei der 2024 in Kraft getretenen WEG-Novelle auch eine Änderung zugunsten gewinnender Kläger hinsichtlich der Kostentragung mit einzufügen. Das FDP-geführte Justizministerium sah dahingehend jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und die FDP blockierte das Vorhaben damit. In der jetzigen Legislaturperiode ist eine entsprechende Änderung des WEG nicht Teil des Koalitionsvertrages. Ob hier gesetzgeberisch dennoch Handlungsbedarf gesehen wird, ist noch Teil von weiteren Gesprächen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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