Antwort 26.02.2024 von Dirk Kienscherf SPD
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Die Informationen zur strategischen Partnerschaft werden im Rahmen des rechtlich Möglichen veröffentlicht.
Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, ist nicht vorhersehbar.
Der Kodex ist jedoch für den internen Gebrauch vorgesehen und wurde nicht veröffentlicht.
ich verweise hierzu noch einmal auf meine vorherigen Antworten, da ich nicht mehrfach die gleiche Frage beantworten kann.
Ihre Meinung ist ein guter Beleg für den Verstoß von Abgeordnetenwatch gegen den eigenen Kodex.