Für welche Firmen haben Sie oder die Kanzlei bei der Sie zuvor gearbeitet haben Lobbytätigkeiten übernommen oder welche Firmen die heute in der Öffentlichkeit stehen haben sie zuvor beraten?
Als Berufsträger bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf meine Mandanten nicht offenlegen. Ich verweise auf die Mitteilungen des Deutschen Bundestages, dem gegenüber ich meinen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nachkomme.
Aktuell wird geprüft, ob für die weitere Behandlung des Einspruchs zusätzliche Informationen oder Verfahrensschritte erforderlich sind. Anschließend werden die Berichterstatter dem Ausschuss einen Vorschlag für die Entscheidung unterbreiten.