In einem ersten Schritt ist nun eine Härtefallregelung geplant
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Es gibt insofern etwas Neues, dass die Landesregierung ihre Eckpunkte zur Modernisierung im Bericht an den Ausschuss etwas konkretisiert hat und mittlerweile auch einen Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben hat. Darin finden sich allerdings keine Regelungen zur Einführung der pauschalen Beihilfe – auch nicht für Neuverbeamtete, wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen.
Im System der Beihilfe als beamtenrechtliches Sicherungssystem der Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ist keine Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich und privat versicherten Berechtigten angelegt
Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.
Ich bedauere, dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf zu einer pauschalen Beihilferegelung vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf sieht an anderer Stelle jed
Lassen Sie mich einleitend sagen, dass es Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt allgemein gibt. Dieser beschränkt sich nicht auf die Sozialversicherungen, sondern ist in allen Bereichen des Bundeshaushalts zu spüren.