Fragen und Antworten
Ich werde Ihre Anfrage an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weiterleiten und mich dafür einsetzen, die pauschale Beihilfe auch für Bestandsbeamtinnen und -beamten in unsere parlamentarischen Initiativen zur Modernisierungsoffensive aufzunehmen.
Wir planen derzeit keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang zu stellen.
Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen

