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Meral Thoms
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Frage von Tobias K. •

Ist die im Koalitionsvertrag versprochene pauschale Beihilfe in NRW vom Tisch?

Sehr geehrte Frau Thoms,

in Ihrer letzten Antwort zur Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW haben Sie sich diesbezüglich noch optimistisch gezeigt. Zwischenzeitlich wurde eine Gesetzesvorlage zur Modernisierung des Öffentlichen Dienstes beschlossen. Darin wird die Pauschale Beihilfe nicht mehr erwähnt. Stattdessen dürfen sich die Beamten auf ein Jobrad freuen. Verzeihen Sie mir die spitze Bemerkung, dass dies bei den Beamten, die "freiwillig" Teil der Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten sind und monatlich bis zu über 1.000 € (Tendenz stark steigend) für ihren Krankenkassenbeitrag aufbringen, nichts als pure Enttäuschung hinterlässt. Sehen Sie in der derzeitigen Amtsperiode noch eine Chance für die im Koalitionsvertrag versprochene Einführung einer, wie ich und scheinbar viele andere hier im Forum finden, längst überfälligen pauschalen Beihilfe?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Herzliche Grüße

Tobias K.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Uns ist sehr bewusst, dass Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind – anders als privat Krankenversicherte – ihre Versicherungsbeiträge vollständig selbst zahlen müssen und diese Beiträge eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten können. 

Deshalb setzen wir uns seit Längerem für die Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein und konnten das Thema auch in den Koalitionsverhandlungen platzieren. Im Koalitionsvertrag wurde eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses vereinbart:

„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“ (S. 144)

Darauf haben sich die Koalitionspartner verständigt. 

Unter idealen Rahmenbedingungen wäre auch die Erfassung von Bestandsbeamtinnen und ‑beamten denkbar. Dies konnte im Koalitionsvertrag jedoch so nicht vereinbart werden. Erlauben Sie mir zudem den Hinweis, dass alle Ausgaben unter Haushaltsvorbehalt stehen (S. 137). 

In einem ersten Schritt ist nun eine Härtefallregelung geplant. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen - weitere Maßnahmen“ (LT-Drs. 18/5099) sieht in § 75 Landesbeamtengesetz vor, einen Zuschuss von maximal 100 Euro monatlich zu den Beiträgen für die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung zu ermöglichen - in besonderen Härtefällen. Dies betrifft Fälle, „in denen die Beiträge für die Krankenversicherung oder für die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft im Sinne des § 176 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Einzelfall eine übergebührliche Belastung darstellen, die nach objektiven Gesichtspunkten nicht zumutbar erscheint“ (s. Besonderer Teil). Aktuell befindet sich dieser Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung. Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Wir werden uns gleichwohl auch weiterhin für eine Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen einsetzen und befinden uns dazu in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner. 

Beste Grüße
Meral Thoms

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