Die pauschale Beihilfe steht seit 2022 im Koalitionsvertrag in NRW, bislang leider nicht umgesetzt: Welche Gründe gibt es dafür, auch vor dem Hintergrund rapide steigender Lebenshaltungskosten?
Sehr geehrter Herr Krückel,
in Nordrhein-Westfalen besteht derzeit keine Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Für verbeamtete Lehrkräfte, die gesetzlich krankenversichert sind, bedeutet dies, dass sie – anders als Arbeitnehmer – den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag ohne Beteiligung des Dienstherrn tragen müssen.
In meinem Fall beläuft sich diese Belastung auf rund 1.200 Euro monatlich.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für mich folgende Fragen:
Wie bewerten Sie diese Regelung im Hinblick auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht und den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation?
Und setzen Sie sich konkret für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Nordrhein-Westfalen ein?
Ich bitte um eine klare inhaltliche Einordnung Ihrer Position.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Situation freiwillig gesetzlich krankenversicherter Beamtinnen und Beamter. Dass verbeamtete Lehrkräfte ohne Arbeitgeberzuschuss den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen müssen und dabei monatliche Belastungen von über 1.000 Euro entstehen, ist eine ernste finanzielle Härte. Solche Rückmeldungen erreichen mich auch aus meinem Wahlkreis Heinsberg regelmäßig und ich nehme sie sehr ernst.
Die pauschale Beihilfe wurde 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart und wurde von der Landesregierung im Rahmen der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst geprüft, deren Maßnahmen nun vorliegen. Nach dem aktuellen Stand der Beratungen ist die pauschale Beihilfe im nun vorliegenden Gesetzespaket der Landesregierung nicht enthalten. Ob sich das im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändert, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht versprechen.
Ich bedauere, dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf zu einer pauschalen Beihilferegelung vorgelegt hat. Allerdings weiß ich um die herausfordernde Lage, in denen die Ministerinnen und Minister sich derzeit befinden. Das Land steht angesichts der angespannten Wirtschaftslage vor erheblichen Herausforderungen. Dies hat für uns in NRW Kürzungen in vielen Ressorts notwendig gemacht, um unsere Ausgaben nicht mit neuen Schulden finanzieren zu müssen. Neue dauerhafte Belastungen des Landeshaushalts müssen derzeit besonders sorgfältig geprüft werden, was auch die Beratungen zur pauschalen Beihilfe verzögert hat. Ihr Hinweis auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten ist dabei nicht entkräftet, er trifft die Betroffenen und den Landeshaushalt gleichermaßen.
Der Gesetzentwurf sieht an anderer Stelle jedoch eine neue Ermächtigung für das Finanzministerium vor, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen in besonderen Härtefällen zu regeln. Die genauen Voraussetzungen legt das Ministerium in einer eigenen Verordnung fest.
Der Landtag wird die Modernisierungsmaßnahmen im Beamtenrecht in den kommenden Monaten intensiv beraten und ich werde mich dafür einsetzen, dass die Situation freiwillig gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamter dabei nicht aus dem Blick gerät.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Krückel MdL

