Bernd Krückel MdL
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Frage von Hanna Siri H. •

Die pauschale Beihilfe steht seit 2022 im Koalitionsvertrag in NRW, bislang leider nicht umgesetzt: Welche Gründe gibt es dafür, auch vor dem Hintergrund rapide steigender Lebenshaltungskosten?

Sehr geehrter Herr Krückel,

in Nordrhein-Westfalen besteht derzeit keine Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Für verbeamtete Lehrkräfte, die gesetzlich krankenversichert sind, bedeutet dies, dass sie – anders als Arbeitnehmer – den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag ohne Beteiligung des Dienstherrn tragen müssen.

In meinem Fall beläuft sich diese Belastung auf rund 1.200 Euro monatlich.

Vor diesem Hintergrund stellen sich für mich folgende Fragen:

Wie bewerten Sie diese Regelung im Hinblick auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht und den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation?

Und setzen Sie sich konkret für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Nordrhein-Westfalen ein?

Ich bitte um eine klare inhaltliche Einordnung Ihrer Position.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Krückel MdL
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