Die pauschale Beihilfe steht seit 2022 im Koalitionsvertrag in NRW, bislang leider nicht umgesetzt: Welche Gründe gibt es dafür, auch vor dem Hintergrund rapide steigender Lebenshaltungskosten?
Sehr geehrter Herr Krückel,
in Nordrhein-Westfalen besteht derzeit keine Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. Für verbeamtete Lehrkräfte, die gesetzlich krankenversichert sind, bedeutet dies, dass sie – anders als Arbeitnehmer – den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag ohne Beteiligung des Dienstherrn tragen müssen.
In meinem Fall beläuft sich diese Belastung auf rund 1.200 Euro monatlich.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für mich folgende Fragen:
Wie bewerten Sie diese Regelung im Hinblick auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht und den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation?
Und setzen Sie sich konkret für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Nordrhein-Westfalen ein?
Ich bitte um eine klare inhaltliche Einordnung Ihrer Position.
Mit freundlichen Grüßen

