Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.
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Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.
Wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen.
Bei § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) handelt es sich um das gegenüber § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) speziellere Delikt.
Wer das Asylsystem ohne Schutzgrund als Zugang nach Deutschland missbraucht, muss so schnell wie möglich in sein Heimatland zurückkehren.
Schon nach den Regelungen des ersten Regierungsentwurfes war es ausgeschlossen, dass die humanitäre Seenotrettung unter Strafe gestellt wird.