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Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass bestehende Gesetze – etwa zu Beleidigung oder sexueller Belästigung – konsequent angewandt und durchgesetzt werden und dass Prävention, Aufklärung und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Wirkung dieser Verhaltensweisen gestärkt werden.
Gesetz zur Stärkung der Gleichstellung an Hochschulen stärkt die Gleichstellungsbeauftragten und fördert die Beteiligung von Frauen u.a. in Gremien durch Quoten
Wie Sie in Ihrer Anfrage erwähnen, liegt die konkrete Auslegung des Rechts bei der Judikative, also bei den Gerichten.
Eine Vergewaltigung wird gemäß § 177 Absatz 6 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren und bis zu 15 Jahre (§ 38 StGB) sanktioniert. Im Jugendstrafrecht beträgt die Freiheitsstrafe gemäß § 18 JGG bis zu 10 Jahre.