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Die Bundesregierung hat daher im Koalitionsvertrag vereinbart, diese strukturellen, langfristigen Herausforderungen mit einer großen Pflegereform anzugehen. Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Reformvorschläge - ohne Denkverbote.
Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass beide Anpassungen – die Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent und die Anpassung des neuen Pflegebeitragssatzes – in einem Schritt automatisiert umgesetzt und so Verwaltungskosten gespart werden konnten
Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte. Eine Beitragssatzanhebung mit differenzierten Beitragssatzhöhen war aufgrund fehlender Vorlaufzeit technisch nicht umsetzbar. Ab August 2025 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend – mit dem Beitragssatz von 3,6 Prozent – ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent zu erheben.
Eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist dringend notwendig, um die derzeit hohe Kostenbelastung für Pflegebedürftige zu reduzieren.
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.