Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.
Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.
Frau Zeulner hat sich in ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestags am 15.10.2025 zu der Debatte um Pflegegrad 1 geäußert.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Bevor wir über Kürzungen nachdenken, sollten wir erst mal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Der wichtigste Schritt ist für mich, systematische Verbesserungen anzugehen.