Wie erklären Sie, dass die Nachberechnung des Pflegekassenbeitrags zu Lasten der Rentner angelegt ist und so eine überhöhte Nachzahlung für Januar bis Juni fällig war - Ist eine Erstattung vorgesehen?
Hintergrund meiner Frage ist die PBAV 2025. Durch die Umsetzung der Nachberechnung im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung, ergibt sich für die Monate Januar bis Juni ein Beitragssatz von 3,73 Prozent, der so in der Höhe im Widerspruch zu dem verordneten Beitragssatz von 3,6 Prozent steht: Die Nachzahlung für die Rentner ist damit höher ausgefallen. So wurden nebenbei zusätzlich Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe generiert, die auf dem Konto der Pflegeversicherung gelandet sind!!
Ein alternativer und gerechter Weg wäre gewesen, die Beitragserhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen, also ab März 2025.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Gleichbehandlung aller Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Renteneintritts. So zahlt jemand, der erst im Juni 2025 in Rente geht die vollen 1,2 Prozent Nachzahlung ebenso wie jemand, der die Rente schon seit Januar 2025 bezieht.