Wie erklären Sie, dass die über die nachgelagerte Umsetzung der Erhöhung des Pflegekassenbeitrags zu viel eingeforderten Beiträge der Monate Januar bis Juni nicht erstattet werden sollen?
Hintergrund ist die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025.
Rund 22 Millionen Rentner waren aufgefordert nachgelagert im Juli die Beitragserhöhung der Pflegeversicherung der Monate Januar bis Juni von 0,2 % auf 3,6 % nachzuzahlen - zeitgleich mit der Rentenerhöhung.
So ergibt sich ein Beitragssatz von 3,73 Prozent, anstatt nach der PBAV 2025 festgesetzten 3,6 Prozent. Die Rentner haben zu viel nachgezahlt.
Außerdem, mithilfe dieser Verfahrensweise wurden zusätzlich Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe - gem. "BILD" rund 11 Mio. Euro - generiert, die so durch die "Hintertür" in der Kasse der Pflegeversicherung gelandet sind.
Insoweit dürfte ein Anspruch auf die Erstattung der zu viel bezahlten Beiträge bestehen.
Der Bund der Steuerzahlung hat die PBAV beanstandet.
Die DRV hätte die Möglichkeit gehabt, die Erhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen - also ab März.