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Frage von Ilona B. •

Wie werden Sie sich hinsichtlich der Erstattung der von den Rentnern zu viel gezahlten Pflegebeiträge positionieren?

Mit der PBAV 2025 wurde der Beitrag für die PV von 0,2 Prozent  auf 3,6 Prozent angehoben, gleichzeitig wurde eine Nachzahlung von 1,2 Prozent für die Monate Jan. bis Juni festgelegt.

Deren Umsetzung erfolgte nachgelagert - zeitgleich mit der Rentenerhöhung - auf der Basis der erhöhten Juli-Rente, anstatt auf der Basis der niedrigeren Rente der Monate Jan. bis Juni. Dadurch wurden die Rentner zu einer höheren Nachzahlung veranlasst und letztlich geschädigt. Auf diesem Weg wurden gleichzeitig - nach "BILD" - rund 11 Mio. Euro generiert, die in der Kasse der Pflegeversicherung gelandet sind.

Nach der DRV war eine frühere Umsetzung nicht machbar ,wobei durchaus alternative Möglichkeiten vorhanden waren, die eine gerechtere Umsetzung vor Juli ermöglicht hätten, beispielsweise die Beitragserhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen, bis März 2025. Die Rentner fordern eine Erstattung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau U.

vielen Dank für Ihre Anfrage und die sachliche Darstellung. Selbstverständlich müssen alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – der Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger weder benachteiligen noch übervorteilen. Sollte sich herausstellen, dass die Nachzahlung der Pflegebeiträge auf Basis der erhöhten Juli-Rente zu einer systematischen Ungleichbehandlung geführt hat, ist eine rechtliche Prüfung und gegebenenfalls eine Erstattung geboten. Die Anliegen der Rentnerinnen und Rentner verdienen Gehör und eine faire Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch und Team 

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