Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
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Frage von Ilona U. •

Wie positionieren Sie sich hinsichtlich der Forderung der Rentner nach Erstattung der zu viel eingeforderten Pflegebeiträge?

Zum 1. Januar wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht. Hintergrund ist die PBAV 2025.

Während Arbeitnehmer die Anpassung direkt im Januar spürten, mussten die Rentenbezieher die Erhöhung nachgelagert im Juli 2025 - zeitgleich mit der Rentenerhöhung - in Form eines einmaligen Nachzahlungsbetrags begleichen; pauschal 1,2 Prozent der Brutto-Monatsrente - auf der Basis der erhöhten Juli-Rente; anstatt auf den niedrigeren Rentenbezüge der Monate Jan. bis Juni. Dadurch waren die Rentner aufgefordert, eine höhere Nachzahlung zu leisten; so wurden auf diesem Weg zusätzlich Mehreinnahmen in Millionenhöhe zu Gunsten der PV generiert.

Der DRV war sehr wohl bewusst, dass es durchaus alternative und gerechtere Verfahren gibt, die Beitragserhöhung vor Juli, ohne zusätzlichen Aufwand, umzusetzen, z. B. ähnlich den Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung, ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen, also im März 2025.

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