
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Sehr geehrter Herr M.,
Für Anfang des Jahres, also sehr zeitnah, ist der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium geplant
solche Experimente, die quasi die Axt an unsere gesellschaftliche Ordnung anlegen, sehen wir in höchstem Maße kritisch.
Gutachten etc. müssen auch weiterhin erforderlich sein, um Missbrauch auszuschließen und die Ernsthaftigkeit des Anliegens sicherzustellen. Über die Methodik der Gutachten kann man aber reden und diese gewiss auch menschenwürdiger gestalten als bislang.