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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Isabelle C. •

Warum positioniert sich die CDU nicht deutlicher in Bezug auf das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel? Das Positionspapier der FU ist nicht ausreichend.

Sehr geehrter Herr de Vries,

Die Ampel plant ein sogenanntes "Selbstbestimmungsgesetz" wobei es per Selbstauskunft möglich sein soll, den Geschlechteintrag jährlich zu wechseln. Die Frauen Union formulierte hier bereits ein Positionspapier. Dies ist jedoch nicht ausreichend. Wann gedenkt sich die CDU auf Bundesebene zum geplanten Gesetz zu äußern und Position zu beziehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau C.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Wir nehmen Ihre und die Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema sehr ernst.

Die Idee des Selbstbestimmungsgesetzes sehen wir als CDU ebenfalls sehr kritisch. Ein solches Gesetz würde die Axt an die Wurzeln unserer gesellschaftlichen Ordnung legen und auch Fortschritte in der Emanzipation der Frau bedrohen, nämlich insbesondere Schutzräume, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind.

Der Begriff "Selbstbestimmung" ist aus unserer Sicht irreführend. Er suggeriert, dass jeder Mensch sein Geschlecht frei wählen könne und es nicht biologisch mit der Geburt und dem Eintrag in die Geburtsurkunde vorbestimmt sei. Hier werden die Grundlagen unserer Gesellschaft in Frage gestellt.

Ein Selbstbestimmungsgesetz, wie es von der Ampel-Koalition vorgeschlagen wurde, gibt Menschen das Recht, ihren Eintrag im Personenstandsregister, und damit ihr rechtliches Geschlecht, per Sprechakt zu ändern und dies bereits nach einem Jahr zu revidieren. Personenstandsregister sind die einzigen Register in Deutschland, die Beweiswert haben und somit einen großen Anteil beim Schutz der Frau darstellen. Auch Kindern, die die Risiken und Auswirkungen auf ihr späteres Leben nicht abschätzen können, soll dieses Recht gewährt werden. An das rechtliche Geschlecht sind in Deutschland Rechte und Pflichten geknüpft (z.B. Frauengefängnisse, Schutzräume für Frauen, Geschlechtertrennung in Umkleiden, etc.). Diese Trennung zwischen Mann und Frau ergibt aber nur Sinn, wenn das rechtliche Geschlecht nicht frei wählbar ist und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Eben deshalb ist es für die gesamte Bevölkerung insgesamt von Interesse, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen.

Darüber hinaus nehmen wir aber auch die Bedürfnisse von Menschen ernst, die sich in einem falschen Körper gefangen fühlen. Um denjenigen Rechnung zu tragen, müssen wir sehr genau prüfen, an welcher Stelle der aktuellen Gesetzgebung Veränderungen erforderlich und möglich sind. Gutachten etc. müssen auch weiterhin erforderlich sein, um Missbrauch auszuschließen und die Ernsthaftigkeit des Anliegens sicherzustellen. Über die Methodik der Gutachten kann man aber reden und diese gewiss auch menschenwürdiger gestalten als bislang.

Nach aktuellem Diskussionsstand gehe ich davon aus, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag dem Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetz“ aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmen wird. Wir werden in den nächsten Wochen mit Fachleuten aus Justiz, Medizin und Psychologie die Schwierigkeiten beleuchten und uns anschließend auch öffentlich positionieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries, MdB

Deutscher Bundestag

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