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Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Diese wurde bereits durch den damaligen Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei MdB, beantwortet : https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/wie-setzt-sich-cdu/csu-ein-um-israels-aushungerung-der-palaestinenser-zu-verhindern
Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine hart erkämpfte Errungenschaft, die es stets zu verteidigen gilt. Dabei geht es unter anderem auch darum, Demokratie erlebbarer zu gestalten und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Solange uns an das Schienbein getreten wird, werde ich zuspitzen und deutliche Worte finden.