Antwort 09.04.2019 von Andreas Kenner SPD
(...) Dort hat der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg Ihr Anliegen genau zur Kenntnis genommen. (...)
(...) Dort hat der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg Ihr Anliegen genau zur Kenntnis genommen. (...)
(...) Ich bin aber der Meinung, dass ein Misstrauen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und seiner Richterinnen und Richter nicht angebracht scheint, wenn es in dessen Ermessen steht, ob es die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde begründet. (...)