Antwort 05.06.2025 von Andrea Lindholz CSU
Meinungsäußerungen durch Plakate, Kleidungsstücke oder gar antisemitische Symbole sind nicht zulässig und haben daher keinen Platz im Plenarsaal.
Meinungsäußerungen durch Plakate, Kleidungsstücke oder gar antisemitische Symbole sind nicht zulässig und haben daher keinen Platz im Plenarsaal.
Eine rechtssichere und demokratisch tragfähige Bewertung erfordert stets eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung des konkreten Kontexts – etwa ob eine bewusst provokative oder demonstrative Verwendung im Sinne einer politischen Botschaft vorliegt
Der „globale Süden“ deutet einen automatischen Widerspruch zwischen Nord und Süd an, den es so nicht gibt, wie es auch „den armen Süden“ und „den reichen Norden“ so pauschal nicht gibt.