Warum dulden Sie das Tragen der „blauen Kornblume“ (ein mit rechtsextremen, antisemitischen Bewegungen assoziiertes Symbol) im Plenarsaal?
Sehr geehrte Frau Ortleb,
dem Bundestagspräsidium obliegt es laut §§ 7 und 19 der Geschäftsordnung, die Ordnung im Bundestag zu wahren. Warum wird das Tragen der „blauen Kornblume“ im Plenarsaal geduldet – ein historisch mit rechtsextremen, antisemitischen Bewegungen assoziiertes Symbol, das in der Zwischenkriegszeit u. a. von deutschnationalen und nationalsozialistischen Gruppen als Erkennungszeichen genutzt wurde?
Wie lässt sich diese Duldung mit Ihrer Verantwortung zur Wahrung der demokratischen Ordnung (Art. 20 GG) vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen